PrimaMobil   Melanie Stepp-Lener GdBR

 Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

 Haussitting:

Für den vertraglich vereinbarten Zeitraum werden die Wohn-/ Geschäftsräumlichkeiten, der Garten und die Außenanlagen in dem im Vertrag genannten Rahmen versorgt.

1. Die Firma PrimaMobil verpflichtet sich, die ihr anvertrauten Räume mit größter Sorgfalt zu begehen. Wir achten auf den Erhalt von Inventar, Hausrat, Gebäude und Pflanzen.

2. PrimaMobil achtet zu den vereinbarten Zeiten auf ungewöhnliche Vorkommnisse und Gefahren, die dem Besitzer unverzüglich mitgeteilt werden. PrimaMobil verständigt gegebenenfalls Polizei, Feuerwehr oder den Handwerkernotdienst (z.B. bei Brand, Einbruch, Rohrbruch). Kosten die dadurch entstehen, gehen zu Lasten des Besitzers, da es sich um Schadenminderungskosten handelt.

3. Zutritt zu Ihren Räumen haben nur die Mitarbeiter von PrimaMobil. Bei nötigen Fremddiensten (Handwerker etc.) werden diese unter Beaufsichtigung von PrimaMobil eingelassen. Nachschlüssel werden nicht angefertigt. Für den Verlust von Schlüsseln (nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit) kommt PrimaMobil ebenso auf wie für eventuelle Schlossersatzkosten.

4. Gebäude und Inventar müssen sich bei Übergabe an PrimaMobil in einem sicheren und einwandfreien Zustand befinden. Geld und Wertgegenstände müssen sicher verschlossen aufbewahrt werden.

Sollen bestimmte Räume von PrimaMobil nicht betreten werden, müssen diese verschlossen sein, unterliegen dann aber auch nicht unserer Aufsichtspflicht.

5. Kehrt der Besitzer frühzeitig vor Vertragsende zurück, ist PrimaMobil unverzüglich zu informieren.

6. Sollte die Schlüsselübergabe nicht persönlich erfolgen, entfällt jegliche Haftung für die Schlüssel.

 

Haussitting in Kombination mit Tiersitting:

1. Es gelten die unter Haussitting angeführten Punkte eins bis sechs.

2. Zusätzlich wird/ werden das Tier/ die Tiere in den Räumen des Tierhalters betreut.

Bei Gefahr für Leib und Leben des Tieres wird umgehend der Halter benachrichtigt und (wenn im Vorfeld vereinbart) der Tierarzt benachrichtigt. Dadurch entstehende Kosten trägt allein der Halter.

3. Futter, Medikamente und Zubehör für alle Sitting-Tiere sind vom Halter in ausreichender Menge bereitzustellen. Zusätzliches Futter etc. stellt PrimaMobil in Rechnung.

4. PrimaMobil ist bei Übernahme über den Zustand (ansteckende Krankheiten/ Ungezieferbefall) und Verhaltensauffälligkeiten des zu versorgenden Tieres zu unterrichten. Der Tierhalter ist verpflichtet seine Räume sorgfältig auf den Sittingzeitraum vorzubereiten und entsprechend zu übergeben.

5. Ein Kostenlimit für Tierarztkosten kann bei Vertragsabschluss angegeben werden. Über die Art der Behandlung entscheidet der Tierarzt bzw. der Halter falls erreichbar. Die entstandenen Arzt- und Medikamentenkosten (auf Quittungsbasis) werden dem Auftraggeber zuzüglich der Fahrtkosten und der Dienstleistungszeit (15 € /Std.) berechnet.

6. Wenn ein Tier trotz Sorgfalt des Sitters wegläuft und nicht wiederkommt, werden der Tierschutzverein oder/und der Katzenschutzbund informiert. Falls das Tier trotz dieser Maßnahmen nicht wieder gefunden wird,  entfällt jegliche Haftung des Sitters, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eventuell entstandene Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

7. Schäden die das Tier dem Halter, dem Sitter oder Dritten verursacht trägt der Halter. Eine Haftung der PrimaMobil ist ausgeschlossen, außer in Fällen grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes.

 

24 Stunden Service für Käfigtiere und Hunde

Der Tierhalter muss sein Tier zu PrimaMobil bringen und zum vereinbarten Zeitpunkt wieder abholen.

1. Bei Gefahr für Leib und Leben des Tieres wird umgehend der Halter benachrichtigt und (wenn im Vorfeld vereinbart) der Tierarzt benachrichtigt. Dadurch entstehende Kosten trägt allein der Auftraggeber.

2. Futter, Medikamente und Zubehör (zB. Käfig)  für alle Sitting-Tiere sind vom Halter in ausreichender Menge bereitzustellen. Zusätzliches Futter etc. stellt PrimaMobil in Rechnung.

3. PrimaMobil ist bei Übernahme über den Zustand und Verhaltensauffälligkeiten des zu versorgenden Tieres zu unterrichten. Leiden die Tiere an einer ansteckenden Krankheit oder unter Ungeziefer kann der Sittingauftrag leider nicht übernommen werden, da sonst andere Sitting-Tiere in Gefahr geraten sich anzustecken.

4. Ein Kostenlimit für Tierarztkosten kann bei Vertragsabschluss angegeben werden. Über die Art der Behandlung entscheidet der Tierarzt bzw. der Halter falls erreichbar. Die entstandenen Arzt- und Medikamentenkosten (auf Quittungsbasis) werden dem Auftraggeber zuzüglich der Fahrtkosten und der Dienstleistungszeit (15 € /Std.) berechnet.

5. Schäden die das Tier dem Halter, dem Sitter oder Dritten verursacht trägt der Halter. Eine Haftung der PrimaMobil ist ausgeschlossen, außer in Fällen grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes.

 

Sittingtermine und Buchungen:

Bei verspäteter Rückkehr bittet PrimaMobil um schnellstmögliche Benachrichtigung.

Wenn die vereinbarte Rückkehr ausbleibt, kümmert sich PrimaMobil noch fünf Tage länger um das anvertraute Objekt, beziehungsweise das anvertraute Tier  (die Tiere). Danach werden die Schlüssel und das Tier / die Tiere, dem im Vertrag angegebenen Ansprechpartner übergeben.

 

Rechtsgrundlagen, Vertragsdauer und Kündigung:

Die Zahlung ist direkt nach Rechnungserhalt fällig.

Liegen außerordentliche Gründe vor, zB. mangelhafte Übergabe der Räume, mangelnde Sauberkeit oder nicht artgerechte Haltung des Tieres (der Tiere) oder stellen die Tiere durch unzumutbare Verhaltensweisen eine Gefahr für Personen oder Sachen dar, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.

Der Auftraggeber bestätigt durch seine Unterschrift den Erhalt und die Kenntnisnahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Seniorenbetreuung:

Die Betreuung von Senioren erfolgt ausschließlich dann, wenn die betreffende Person (en) oder deren Betreuer ausdrücklich damit einverstanden ist (sind).

Grundlage der Betreuung sind die im Vertrag festgelegten Leistungen.

Sollte während des Betreuungszeitraumes die betreffende Person krank und somit pflegebedürftig werden, wird PrimaMobil sich mit dem betreffenden Hausarzt in Verbindung setzen und die im Vertrag angegebenen Ansprechpartner informieren. Danach endet die Betreuungspflicht für PrimaMobil. Das gilt ebenfalls für eine eventuelle Einweisung in ein Krankenhaus.

PrimaMobil kommt und geht zu den vereinbarten Zeiten. Davor und danach kann keine Haftung übernommen werden.

 

Botendienste:

PrimaMobil transportiert kein Gefahrengut.

Der Inhalt verpackter Güter muss PrimaMobil bekannt sein.

Ausmaß und Menge sowie ggf. das Gewicht der zu transportierenden Güter ist vom Auftraggeber im Vorfeld genau anzugeben.

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die zu transportierenden Güter sicher verpackt sind, um Schäden während des Transportes zu verhindern.

Wird die Annahme vom Adressaten verweigert oder ist dieser zum vereinbarten Zeitpunkt nicht anzutreffen, ist der Auftraggeber verpflichtet die Ware zurückzunehmen und die zusätzlichen Fahrtkosten lt. Kilometerpauschale plus Stundenlohn lt. Vertrag zu zahlen.